Weko-verfahren-bundesverwaltungsgericht-entscheidet-gegen-markant

30.03.2021

WEKO-Verfahren: Bundesverwaltungsgericht entscheidet gegen Markant

Das Inkasso-Unternehmen Markant, gegen welches aktuell ein WEKO-Verfahren wegen mutmasslicher Verstösse gegen das Kartellgesetz läuft, hat vor Bundesverwaltungsgericht eine Teilniederlage erlitten. Dieses hat die Markant-Beschwerde gegen die erfolgten, durch die WEKO angeordneten Hausdurchsuchungen unter Beschlagnahmung von Beweisdokumenten abgelehnt. In seiner Urteilsbegründung hält das Bundesverwaltungsgericht unter anderem fest, dass es Anhaltspunkte für unzulässige Abreden zwischen Markant und der ihr angeschlossenen Handelsunternehmen gibt.

Noch nie zuvor wurde ein Durchsuchungsbefehl der WEKO vom Bundesverwaltungsgericht angefochten. Mit ihrer Beschwerde hat die Markant Handels- und Industriewaren-Vermittlungs AG Neuland betreten – und dabei verloren. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde abgewiesen. Bedeutend hinsichtlich des laufenden WEKO-Verfahrens sind dabei einige Argumentationsaspekte der Bundesrichter, welche auf wettbewerbsrechtliches Fehlverhalten von Markant hinweisen. So macht das Bundesverwaltungsgericht beispielsweise geltend, dass das Geschäftsmodell von Markant nicht einfach als klassische – wettbewerbsrechtlich zulässige – Einkaufsgemeinschaft betrachtet werden könne. Im Weiteren stellt das Gericht im Zuge des laufenden Verfahrens gegen Markant und gegen mehrere ihr angeschlossene Gross- und Einzelhandelsunternehmen (Anschlusshäuser) Tatverdacht gemäss Kartellgesetz fest. Es gebe Anhaltspunkte für unzulässige Wettbewerbsabreden, welche mithin schwere Wettbewerbsbeschränkungen darstellen.

Platzen gelassen hat das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Urteil ebenfalls den Versuch von Markant, sich auf Kosten ihrer Anschlusshäuser aus der Verantwortung für mutmasslich wettbewerbsrechtliches Fehlverhalten herauswinden zu wollen. Markant hatte diesbezüglich geltend gemacht, dass es nicht angehen könne, dass sie für ihre Anschlusshäuser «herhalten» müsse. Von Herhalten kann jedoch laut Bundesverwaltungsgericht keine Rede sein: Das WEKO-Sekretariat verfüge über Anhaltspunkte, dass Markant gar eine Führungsrolle bei den mutmasslich widerrechtlichen Abreden gespielt habe.

Die Wettbewerbskommission (WEKO) hatte im Herbst letzten Jahres eine Untersuchung gegen die Markant und mehrere ihrer Anschlusshäuser eröffnet. Im Zentrum des laufenden Verfahrens stehen mutmasslich wettbewerbsbeschränkende und damit rechtwidrige Massnahmen gegenüber verschiedenen Lieferanten des täglichen Bedarfs, darunter auch einige Unternehmen aus der Spirituosenbranche, und damit Mitglieder von SPIRITSUISSE.

Die angeschlossenen Unternehmen müssen den Zahlungsverkehr (Inkasso) mit ihren Lieferanten über Markant abwickeln. Das Inkasso-Unternehmen und seine Anschlusshäuser vereinbarten gemäss den Wettbewerbsbehörden gemeinsam Massnahmen, um die Lieferanten der Anschlusshäuser dazu anzuhalten, das Inkasso über Markant abzuwickeln. Laut WEKO umfassen die vermuteten koordinierten Massnahmen von Markant und ihren Anschlusshäusern gegenüber den Lieferanten insbesondere die Androhung von kollektiven Auslistungen von Produkten. Die von diesen an Markant zu entrichtenden Gebühren werden zudem teilweise an die Anschlusshäuser ausbezahlt und beinhalten in ihrer Höhe keine Gegenleistungen.

In diesem Kontext hat die WEKO bei Markant und mehreren Anschlusshäusern auch Hausdurchsuchungen durchgeführt und dabei Dokumente und Datenträger beschlagnahmt. Gegen diese WEKO-Handlungen hat Markant nachträglich vor Bundesverwaltungsgericht geklagt und unter anderem verlangt, dass alle beschlagnahmten Gegenstände an sie zurückzugeben und diese im Rahmen des laufenden WEKO-Verfahrens nicht verwertbar seien. Als Begründungen machte Markant primär erhebliche Reputationsschäden für das Unternehmen und Schwierigkeiten in der täglichen Geschäftsausübung geltend.

Im Kontext der aktuell laufenden Inkassoanschluss-Verhandlungen von Markant mit der Spirituosenbranche hält der Geschäftsführer von SPIRITSUISSE, Peter Platzer, fest: «Die Druckversuche von Markant, um unsere Mitglieder ‘auf Kurs’ zu trimmen, sind massiv und alles andere als ein angemessenes Miteinander von Geschäftspartnern». Dies sei besonders stossend, weil die «teure Kollektiv-Abrechnerei von Markant, verbunden mit undurchsichtigen Finanzrückflüssen an die Anschlusshäuser, für die Spirituosenlieferanten in keinem Kosten-/Nutzenverhältnis steht und bei ihnen mehrheitlich zu massiven Umsatzeinbüssen führt».

Weitere Auskünfte:
Peter Platzer, Geschäftsführer SPIRITSUISSE, 032 622 50 50

Kontakt
Spiritsuisse